Brautentführung
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Im Laufe des Abends wird in einem unbeobachteten Moment die Braut "überredet", die Feier in Begleitung von Freunden oder Verwandten zu verlassen. Dabei müssen zwei Dinge beachtet werden: Bei den Entführern darf niemals der Trauzeuge dabei sein und der Brautstrauß muß mit - sonst ist die Braut "wertlos". Ob die Braut nur innerhalb der Gaststätte oder durch alle Kneipen des Ortes gebracht wird, bleibt den "Entführern" überlassen. Auf jeden Fall muss der Bräutigam bei der Verfolgung alle Rechnungen begleichen.
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